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    Hundezimmer  

Alle Zimmer sind gemütlich eingerichtet und beheizt. Jedes der Zimmer verfügt über einen eigenen Garten, der bei schönem Wetter den ganzen Tag über genutzt werden kann. Wenn die Hunde sich mit dem anderen Geschlecht (Rüde + Weibchen) gut verstehen, dürfen sie auch zu zweit im Zimmer wohnen - das ist natürlich viel lustiger. Unverträgliche Hunde nutzen das Zimmer alleine .


 

                 Katzenzimmer  

Den Katzen stehen im gemütlichen Zimmer - Höhlen und Klettermöglichkeiten zur Verfügung . Bei schönem Wetter dürfen die Katzen das gut abgesicherte Freilaufgehege ganz nach ihren Bedürfnissen nutzen.

 

 

Laufen, Spielen, Herumtoben, Schnüffeln - einfach Hund sein dürfen, das  alles darf man auf der 8000m² großen Spielwiese.            

Natürlich kommen die Hunde nach Verträglichkeit zusammen. Die nicht

so geselligen Gäste dürfen die Wiese ganz für sich allein nutzen.

         Es wird dafür gesorgt, dass alle Tiere gut unterhalten und liebevoll

 betreut werden .

 

Nur das Beste für unsere Gäste !!!

 Wichtig !!!
Damit ihr Hund oder ihre Katze bei uns Urlaub machen darf, brauchen wir einen gültigen Impfpass !

 

     

Die herrliche Atmosphäre unserer Tierpension , jahrelange Erfahrung und viel Liebe zu den Tieren
lässt den Aufenthalt bei Familie Stötzel zum Erlebnis
für Hund und Katz´ werden

Badeteich  - Bilder

.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Tierpension „Hotel zur Pfote“

1. Örtlichkeit :

Die Tierpension „Hotel zur Pfote“ wurde besichtigt und ist auch nach Ansicht des Tierbesitzers zur Beherbergung seines Tieres geeignet.

2. Übergebene Tiere :

Das umseitig bezeichnete übergebene Tier ist nicht aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Tieren. Es hat alle zum Aufenthalt in einer Tierpension notwendigen Impfungen erhalten; der Tierbesitzer bestätigt, über alle notwendigen Impfungen aufgeklärt zu sein. Der Tierbesitzer verpflichtet sich, über Krankheiten des übergebenen Tieres aufzuklären, notwendige Medikamente und Hinweise zu deren richtigen Anwendung müssen der Tierpension bei Übergabe des Tieres ebenso übergeben werden. Eine besondere Pflege des Tieres sowie die Art und Weise der Medikamentenvergabe erfolgt gemäß den schriftlichen Hinweisen des Tierbesitzers. Die Tierpension übernimmt keinerlei Haftung für unrichtige Medikamentenvergabe oder den falschen Einsatz von Behandlungsgeräten. Sollte sich das übergebene Tier auf Grund von Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten als nicht geeignet zur Unterbringung in einer Tierpension erweisen, so kann die Tierpension dem Tierbesitzer sein Tier zurückgeben, bzw. wird für eine andere geeignete Unterbringung sorgen.

3. Krankheiten – Verletzungen :

Bei Verdacht auf Krankheiten oder Verletzungen ist die Tierpension berechtigt, das Tier von einem Tierarzt untersuchen oder behandeln zu lassen. Die Kosten dafür hat der Tierbesitzer zu tragen, ebenso wie die erforderlichen Nachbehandlungskosten. Verletzungen durch andere in der Tierpension untergebrachte Tiere sind nicht auszuschließen und übernimmt daher die Tierpension keine Haftungen dafür. Bei Tod des Tieres während der Zeit seiner Unterbringung wird es von der Tierpension mangels anderer schriftlichen Vereinbarungen artgerecht entsorgt, die Kosten hierfür hat der Tierbesitzer zu tragen.

4. Haftung des Tierbesitzers :

Der Tierbesitzer verpflichtet sich zum Ersatz aller durch sein Tier verursachten Schäden, welche üblicherweise nicht zu erwarten sind. Ist der Überbringer des Tieres nicht der Tierbesitzer selbst, so haftet dieser ebenso für alle durch die Unterbringung des Tieres entstandenen Schäden.

5. Kosten :

Die bei der Platzreservierung erfolgte Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Die übrigen Kosten der Unterbringung des Tieres im Reservierungszeitraum sind bei Übergabe des Tieres fällig. Die Abrechnung erfolgt in Kalendertagen (0–24 Uhr). Die Unterbringungskosten beinhalten nur das von der Tierpension angebotene Futter (keine Spezial –oder Diätnahrung). Falls sich während des Aufenthaltes herausstellt,   dass das Tier unverträglich gegenüber dem anderen Geschlecht ist oder läufig wird, wird ein Einzelzimmerpreis Nachverrechnet. Nur Tierbesitzer mit mehreren Hunden können einen Preisnachlass in Anspruch nehmen.

6. Abholung :

Der Tierbesitzer ist verpflichtet, das Tier zum vereinbarten Termin abzuholen. Bei vorzeitiger Abholung des Tieres kann keine Rückerstattung des bezahlten Betrages erfolgen. Die Tierpension kann eine Abholung des Tieres durch ihr unbekannte Dritte nicht akzeptieren, da das Tier unbekannten Personen nicht ausgehändigt werden kann. Personen die nicht Tierbesitzer oder Überbringer des Tieres sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht des Tierhalters, um das Tier entgegen nehmen zu können. Bei nicht rechtzeitiger Abholung des Tieres muß jeder weitere Kalendertag verrechnet werden. Ab 30 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin ist die Tierpension berechtigt, das übergebene Tier eventuell in ein Tierheim zu bringen  oder zum Verkauf freizugeben. In diesem Fall verliert der Tierbesitzer jeglichen Anspruch.