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Die
herrliche Atmosphäre unserer Tierpension , jahrelange Erfahrung und viel
Liebe zu den Tieren
lässt den Aufenthalt bei Familie Stötzel zum Erlebnis
für Hund und Katz´ werden
Badeteich
- Bilder
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tierpension „Hotel zur Pfote“
1. Örtlichkeit :
Die
Tierpension „Hotel zur Pfote“ wurde besichtigt und ist auch nach
Ansicht des Tierbesitzers zur Beherbergung seines Tieres geeignet.
2. Übergebene Tiere :
Das
umseitig bezeichnete übergebene Tier ist nicht aggressiv gegenüber
Menschen oder anderen Tieren. Es hat alle zum Aufenthalt in einer
Tierpension notwendigen Impfungen erhalten; der Tierbesitzer
bestätigt, über alle notwendigen Impfungen aufgeklärt zu sein. Der
Tierbesitzer verpflichtet sich, über Krankheiten des übergebenen
Tieres aufzuklären, notwendige Medikamente und Hinweise zu deren
richtigen Anwendung müssen der Tierpension bei Übergabe des Tieres
ebenso übergeben werden. Eine besondere Pflege des Tieres sowie die
Art und Weise der Medikamentenvergabe erfolgt gemäß den
schriftlichen Hinweisen des Tierbesitzers. Die Tierpension übernimmt
keinerlei Haftung für unrichtige Medikamentenvergabe oder den
falschen Einsatz von Behandlungsgeräten. Sollte sich das übergebene
Tier auf Grund von Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten als
nicht geeignet zur Unterbringung in einer Tierpension erweisen, so
kann die Tierpension dem Tierbesitzer sein Tier zurückgeben, bzw.
wird für eine andere geeignete Unterbringung sorgen.
3. Krankheiten – Verletzungen :
Bei
Verdacht auf Krankheiten oder Verletzungen ist die Tierpension
berechtigt, das Tier von einem Tierarzt untersuchen oder behandeln
zu lassen. Die Kosten dafür hat der Tierbesitzer zu tragen, ebenso
wie die erforderlichen Nachbehandlungskosten. Verletzungen durch
andere in der Tierpension untergebrachte Tiere sind nicht
auszuschließen und übernimmt daher die Tierpension keine Haftungen
dafür. Bei Tod des Tieres während der Zeit seiner Unterbringung wird
es von der Tierpension mangels anderer schriftlichen Vereinbarungen
artgerecht entsorgt, die Kosten hierfür hat der Tierbesitzer zu
tragen.
4. Haftung des Tierbesitzers :
Der
Tierbesitzer verpflichtet sich zum Ersatz aller durch sein Tier
verursachten Schäden, welche üblicherweise nicht zu erwarten sind.
Ist der Überbringer des Tieres nicht der Tierbesitzer selbst, so
haftet dieser ebenso für alle durch die Unterbringung des Tieres
entstandenen Schäden.
5. Kosten :
Die
bei der Platzreservierung erfolgte Anzahlung wird nicht
zurückerstattet. Die übrigen Kosten der Unterbringung des Tieres im
Reservierungszeitraum sind bei Übergabe des Tieres fällig. Die
Abrechnung erfolgt in Kalendertagen (0–24 Uhr). Die
Unterbringungskosten beinhalten nur das von der Tierpension
angebotene Futter (keine Spezial –oder Diätnahrung). Falls sich
während des Aufenthaltes herausstellt, dass das Tier
unverträglich gegenüber dem anderen Geschlecht ist oder läufig wird,
wird ein Einzelzimmerpreis Nachverrechnet. Nur Tierbesitzer mit
mehreren Hunden können einen Preisnachlass in Anspruch nehmen.
6. Abholung :
Der
Tierbesitzer ist verpflichtet, das Tier zum vereinbarten Termin
abzuholen. Bei vorzeitiger Abholung des Tieres kann keine
Rückerstattung des bezahlten Betrages erfolgen. Die Tierpension kann
eine Abholung des Tieres durch ihr unbekannte Dritte nicht
akzeptieren, da das Tier unbekannten Personen nicht ausgehändigt
werden kann. Personen die nicht Tierbesitzer oder Überbringer des
Tieres sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht des Tierhalters,
um das Tier entgegen nehmen zu können. Bei nicht rechtzeitiger
Abholung des Tieres muß jeder weitere Kalendertag verrechnet werden.
Ab 30 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin ist die Tierpension
berechtigt, das übergebene Tier eventuell in ein Tierheim zu bringen
oder zum Verkauf freizugeben. In diesem Fall verliert der
Tierbesitzer jeglichen Anspruch.
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